Ratgeber · Recht & Steuer

Brennholz im Nebenerwerb: Wie viel darfst du verkaufen?

Viele Landwirte und Waldbesitzer verkaufen Brennholz nebenbei. Doch wo verläuft die Grenze zwischen einem harmlosen Nebenerwerb und einer Tätigkeit, die anders behandelt wird?

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die genauen Grenzwerte ändern sich gelegentlich, kläre deinen Einzelfall mit Steuerberater, Finanzamt oder zuständiger Kasse. Stand 2026, ohne Gewähr.

Land- und Forstwirtschaft oder Gewerbe?

Verkaufst du Holz aus eigenem Wald oder eigener Fläche, zählt das in aller Regel zur Land- und Forstwirtschaft, nicht zum Gewerbe. Sobald du zusätzlich Holz zukaufst und weiterverkaufst, verschiebt sich die Einordnung Richtung Handel. Die Grundlagen dazu stehen in Brennholz verkaufen: Gewerbe, Steuer & Kleinunternehmer und im praktischen Ablauf einer Anmeldung in Brennholzhandel anmelden.

Gibt es eine feste Umsatzgrenze für den Nebenerwerb?

Eine einzelne, allgemeingültige „Nebenerwerbsgrenze“ speziell für den Brennholzverkauf gibt es nicht. Stattdessen greifen mehrere getrennte Schwellenwerte:

  • Die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) mit ihren Umsatzgrenzen für die Umsatzsteuer.
  • Für hauptberufliche Landwirte zusätzlich die sozialversicherungsrechtliche Einstufung als Haupt- oder Nebenerwerbsbetrieb, etwa bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Diese Grenzen sind unabhängig von der Umsatzsteuer und ändern sich gelegentlich, hier lohnt eine gezielte Nachfrage bei der SVLFG.

Was zählt als „nebenbei“ verkauft?

Neben festen Grenzwerten spielt auch die Regelmäßigkeit eine Rolle. Der gelegentliche Verkauf von Überschussholz aus der eigenen Waldpflege wird anders beurteilt als ein fortlaufender, planmäßiger Verkauf mit fester Kundschaft und Gewinnabsicht. Die Grenze ist fließend, im Zweifel hilft eine kurze Rücksprache mit dem Finanzamt.

Praktische Faustregeln

  • Verkaufst du überwiegend eigenes Holz aus eigenem Bestand?
  • Verkaufst du unregelmäßig bzw. saisonal statt fortlaufend?
  • Bleibst du unter den Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung?
  • Führst du trotzdem geordnete Aufzeichnungen über Mengen und Rechnungen?

Trifft das meiste zu, bewegst du dich meist im unproblematischen Bereich. Bist du unsicher, sprich frühzeitig mit Steuerberater, Finanzamt oder SVLFG, das erspart spätere Überraschungen.

Ordnung, auch im kleinen Rahmen

Auch wer nur nebenbei verkauft, profitiert von lückenlosen Rechnungsnummern und klaren Mengenangaben, nicht zuletzt für die eigene Übersicht. Speziell für diesen Fall gedacht ist Klafterly für Landwirte, inklusive §19-Rechnungen für Kleinunternehmer.

Nebenbei verkaufen, trotzdem ordentlich abrechnen

Klafterly bleibt schlank genug für den Nebenerwerb und erstellt trotzdem saubere, lückenlose Rechnungen. 30 Tage kostenlos.

Keine Zahlungsdaten nötig · Jederzeit kündbar