Ratgeber · Recht & Steuer

Brennholz verkaufen: Gewerbe, Steuer & Kleinunternehmer

Wer Brennholz verkauft, stolpert schnell über dieselben Fragen: Braucht es ein Gewerbe? Welcher Umsatzsteuersatz gilt? Und wann lohnt die Kleinunternehmerregelung? Ein verständlicher Überblick.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kläre deinen Einzelfall mit dem Steuerberater oder Finanzamt. Stand 2026, ohne Gewähr.

Brauche ich ein Gewerbe, um Brennholz zu verkaufen?

Das hängt davon ab, woher das Holz stammt. Verkaufst du selbst erzeugtes Holz aus eigenem Wald, gilt das in der Regel als land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit. Ein Gewerbe ist dann meist nicht nötig. Sobald du jedoch Holz zukaufst und weiterverkaufst oder gewerblich aufarbeitest, wird daraus ein Handel, für den du ein Gewerbe anmeldest.

Die Grenze ist fließend. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht zukauft, spaltet und liefert, bewegt sich im Gewerbe. Im Zweifel hilft eine kurze Rücksprache mit dem Finanzamt.

Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Brennholz?

Für Brennholz in Form von Scheiten, Rundlingen, Reisig oder ähnlichen Formen gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz). Für andere Sortimente wie Pellets oder Hackschnitzel kann ein abweichender Satz gelten. Hier lohnt der Blick in die aktuelle Regelung.

In Klafterly ist der ermäßigte Satz als Standard hinterlegt und lässt sich pro Betrieb anpassen. Wie eine korrekte Rechnung aussieht, zeigt die Seite Brennholz-Rechnungen schreiben.

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das vereinfacht die Abrechnung erheblich. Besonders, wenn Brennholz nur ein Nebenerwerb ist.

Die Regelung kannst du nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 100.000 € voraussichtlich nicht übersteigt (Stand seit 2025). Auf der Rechnung ersetzt ein Hinweis nach §19 UStG den Steuerausweis.

Klafterly erledigt das mit einem Schalter: Ist der Kleinunternehmer-Modus aktiv, entfällt die USt. und der vorgeschriebene Hinweis erscheint automatisch auf jeder Rechnung.

Was gehört auf eine Brennholz-Rechnung?

  • Name und Anschrift von Verkäufer und Kunde
  • Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer
  • Menge und Einheit (z. B. Ster), Leistung und Lieferdatum
  • Netto, Steuersatz und Bruttobetrag oder alternativ der §19-Hinweis

Ordnung von Anfang an

Gerade beim Thema Steuer zahlt sich Ordnung aus: lückenlose Rechnungsnummern, saubere Belege, nachvollziehbare Mengen. Ein Werkzeug, das Bestellung und Rechnung verbindet, erspart dir hier viel Nacharbeit. Mehr dazu auf Brennholz-Software.

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