Ratgeber · Recht & Steuer

Brennholzhandel anmelden: Gewerbe, Ablauf & Kosten

Steht fest, dass du ein Gewerbe brauchst, bleibt die Frage: Wie läuft die Anmeldung praktisch ab? Ein Überblick über Schritte, Kosten und typische Sonderfälle.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Details unterscheiden sich je nach Gemeinde und Einzelfall. Stand 2026, ohne Gewähr.

Brauchst du überhaupt ein Gewerbe?

Kurz zusammengefasst: Wer selbst erzeugtes Holz aus eigenem Wald verkauft, bewegt sich meist im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft und braucht in der Regel kein Gewerbe. Wer Holz zukauft und weiterverkauft, meldet ein Gewerbe an. Die ausführliche Einordnung samt Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung steht im Artikel Brennholz verkaufen: Gewerbe, Steuer & Kleinunternehmer.

So läuft die Gewerbeanmeldung ab

  1. Anmeldung beim Gewerbeamt (in vielen Kommunen auch das Ordnungsamt) deiner Gemeinde, persönlich oder zunehmend online möglich.
  2. Tätigkeit angeben, zum Beispiel „Handel mit Brennholz“ bzw. „Brennholzhandel“, möglichst konkret formuliert.
  3. Gebühr entrichten. Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest, meist ein niedriger zweistelliger Betrag.
  4. Automatische Weiterleitung an Finanzamt, zuständige IHK oder Handwerkskammer sowie ggf. Berufsgenossenschaft.
  5. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt: Du erhältst einen Fragebogen, in dem du unter anderem die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) wählen kannst, falls gewünscht.

Was kostet die Anmeldung?

Die eigentliche Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist meist überschaubar und variiert je nach Gemeinde. Hinzu kommt in der Regel ein Beitrag zur zuständigen IHK oder Handwerkskammer, der für kleine Gewerbe und in den ersten Jahren häufig reduziert oder zeitweise erlassen ist. Frag im Zweifel direkt bei deiner zuständigen Kammer nach den aktuellen Sätzen.

Sonderfall: landwirtschaftlicher Nebenerwerb

Verkaufst du Holz aus eigenem Bestand nebenbei zur Landwirtschaft, fällst du häufig unter die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit statt unter Gewerbe. Ein eigener Artikel widmet sich den Grenzen dieses Nebenerwerbs: Brennholz im Nebenerwerb: Wie viel darfst du verkaufen?. Speziell für Landwirte gedacht ist außerdem Klafterly für Landwirte.

Nach der Anmeldung: was jetzt?

  • Preisliste je Holzart und Einheit festlegen
  • Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben vorbereiten
  • §19-Kleinunternehmerstatus im Finanzamt-Fragebogen ankreuzen, falls gewünscht
  • Ein Werkzeug für Bestellungen, Kunden und Rechnungen einrichten

Genau diesen letzten Punkt deckt Klafterly ab: von der ersten Bestellung bis zur fertigen PDF-Rechnung.

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